Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Psychotherapie ist die Behandlung emotionaler, sowie körperlicher Leiden und dysfunktionaler Verhaltensweisen. Die eingesetzten Interventionen basieren auf psychologischen Verfahren, deren Wirksamkeit wissenschaftlich überprüft sein soll.
Die Methoden werden bewusst, transparent, aktiv und auf den therapeutischen Prozess abgestimmt eingesetzt. Dies kann sowohl verbal, als auch nonverbal geschehen. Die Dauer einer Psychotherapie variiert je nach Symptomatik, Diagnose bzw. Zielen der Patient*innen, von Kurzzeitbehandlungen (ca. 10 bis 15 Einheiten), bis hin zu mehrjährigen Behandlungen.
Ziele einer Psychotherapie können sein:
- Reduktion von belastenden psychischen, sowie physischen Symptomen, sowie Leidenszuständen
- Bewältigung der Herausforderungen des Alltags (Einkaufen gehen, Haushalt, Familie, Arbeit)
- Strategien im Umgang mit Ängsten/Phobien/Zwängen erlernen
- Wiederherstellung von Arbeitsfähigkeit erreichen (z.B. nach einer Erschöpfungsdepression – Burnout)
- Konflikte innerhalb von Beziehungen, Familie, Freundschaften, Arbeitsverhältnissen lösen, bzw. einen Umgang damit erlangen
- Reifung von Persönlichkeitsanteilen
Einen sehr wichtigen Teil einer psychotherapeutischen Behandlung macht die Therapeut*in – Patient*in – Beziehung aus. Studienergebnisse haben gezeigt, dass diese einer der Hauptwirksamkeitsfaktoren von Psychotherapie ist. Sie soll durch Vertrauen und Authentizität (Echtheit) gekennzeichnet sein. Von Seiten des*der Therapeut*in ist es wichtig, Transparenz, Empathie (Einfühlungsvermögen) und fachliche Kompetenz zu wahren.
Über die Jahre haben sich zahlreiche anerkannte Schulen entwickelt, die sich in folgende Hauptgruppen unterteilen lassen:
- Humanistische (erlebnisorientierte) Therapien
- Interpersonelle und systemische Therapien
- Kognitiv – behaviorale Therapien
- Psychodynamische (tiefenpsychologische) Therapien
Weitere Informationen über verschiedene Psychotherapieverfahren, sowie rechtliche Aspekte finden Sie auf folgender Website: www.psychotherapie.at
Die Verhaltenstherapie (= VT) besteht aus vielen therapeutischen Behandlungsstrategien und kognitiven Techniken, sowie Interventionen, die individuell auf die jeweiligen Patient*innen und den Therapieverlauf abgestimmt werden.
Die VT basiert auf der empirischen Psychologie und gilt als eine Form der psychotherapeutischen Grundorientierung. Die eingesetzten Techniken und Verfahren können störungsorientiert oder störungsübergreifend angewandt werden.
Der Begriff Verhaltenstherapie entwickelte sich in den 1950-er Jahren.
Die Theoriebildung stützte sich in den Ursprüngen zunächst auf empirische Untersuchungen, die sich mit sichtbarem und beobachtbarem Verhalten auf Umweltreize beschäftigten. Die traditionellen lerntheoretischen Prozesse sind die Modelle des klassischen und operanten Konditionierens. In den 1970-er Jahren gab es eine Neuorientierung der VT, die dadurch gekennzeichnet war, dass bei Interventionen, sowie Erklärungsmodellen verstärkt intrapsychische Vorgänge in den Vordergrund rückten.
Beobachtbares Reagieren und Handeln zählen als Verhalten, genauso wie intrapsychische Prozesse (emotionale Reaktionen, Wahrnehmung, Bewertung, Speicherung, Verarbeitung von Informationen). Eine professionelle therapeutische Beziehung ist ein fester Bestandteil der Behandlung und der Fokus wird auch auf Ressourcen, sowie die Biografie gelegt. Die moderne Verhaltenstherapie ermöglicht demnach nicht nur eine von außen wahrnehmbare Verhaltensänderung, sondern auch besonders eine Veränderung von intrapsychischen Prozessen oder Beziehungsaspekten.
Grundprinzipien der Verhaltenstherapie
- Orientierung an der empirischen Forschung
- Es wird am aktuell bestehenden Problemverhalten angesetzt
- Erörterung und Fokus auf prädisponierenden (vorausgehenden), auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen eines Problems
- Transparenz – Aufklärung über die Behandlung, Informationsaustausch, Klärung der Motivation des*der Patient*innen für eine aktive Teilnahme am Psychotherapieprozess
- Ziel- und handlungsorientiert
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Akzeptanz, wo keine Änderung möglich ist
Der Begriff Psychotherapeut*in in Ausbildung unter Supervision (i.A.u.S. – die Abkürzung darf seit 2019 rechtlich nicht mehr ohne Erklärung der Bedeutung angeführt werden) bedeutet, dass der*die Psychotherapeut*in ein vom Bundesministerium vorgegebenes Maß an Stunden der Psychotherapie-Ausbildung bereits absolviert hat und im Rahmen einer Prüfung festgestellt wurde, ob die notwendigen Kenntnisse, Selbsterfahrungseinheiten, sowie Methoden und Techniken der jeweiligen Methode vorhanden sind, mit Patient*innen an Krankheitsbildern im Rahmen einer Psychotherapie zu arbeiten. Ist dies der Fall, so läuft eine Psychotherapie genauso ab, wie mit dem vollständigen Abschluss dieser langjährigen Ausbildung. Einige wichtige Unterschiede sind jedoch zum einen, dass Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision noch nicht mit den Krankenkassen verrechnen können (siehe FAQ: „Kann meine Behandlung von der Krankenkasse übernommen werden?“), sowie zum anderen, dass eine engmaschige Kontrolle der Einheiten von in der Liste vom Bundesministerium eingetragenen Psychotherapeut*innen im Rahmen von Supervisionen stattfinden. Aufgrund der streng geregelten Verschwiegenheitspflicht werden die Fälle jedoch ausschließlich anonym behandelt. Diese rechtlich definierte Auflage trägt jedenfalls zu einer allgemeinen Qualitätssteigerung der psychotherapeutischen Behandlung bei.
Psychotherapeut*innen, sowie ihre Hilfspersonen sind gemäß § 15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
Es besteht auch die Möglichkeit einer Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht, die höchstpersönlich nur durch den*die entscheidungsfähige*n Patienten*in zulässig ist.
Des Weiteren besteht in manchen Situationen (besonders bei akuter Selbst- und Fremdgefährdung) eine Anzeige- bzw. Mitteilungspflicht.
Vertiefende Informationen zum Thema Verschwiegenheitspflicht finden Sie unter:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010620
Gesetzlich können erst Psychotherapie-Einheiten mit der Krankenkasse verrechnet werden, die von Psychotherapeut*innen abgehalten werden, die in der Psychotherapeut*innen-Liste des Bundesministeriums eingetragen sind. Dies geschieht sobald die Ausbildung vollständig abgeschlossen ist und ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision dürfen rechtlich ebenso mit Patient*innen arbeiten, eine Verrechnung mit der Krankenkasse ist jedoch noch nicht möglich. Aus diesem Grund sind die Honorare meist etwas günstiger, als mit einer möglichen Abrechnung mit der Krankenkasse.
Wenn Sie den Wunsch nach Medikamenten haben, dann ist ein*e Fachärzt*in für Psychiatrie der*die richtige Ansprechpartner*in für Sie. Als weitere erste Anlaufstelle kann auch Ihr*e Hausärzt*in dienen, der*die Sie mit möglichen weiteren Schritten vertraut macht. In den meisten Fällen wird eine Psychotherapie begleitend zu einer notwendigen medikamentösen Therapie mit Psychopharmaka empfohlen, da ansonsten mögliche Verbesserungen durch die Medikation nach Absetzen der Psychopharmaka langfristig häufig nicht anhalten.
Häufig werden Einheiten mit 50 Minuten bemessen, da die restlichen 10 Minuten für die Vorbereitungszeit, sowie für die Nachbereitung inkl. gesetzlich geforderte Stundendokumentation gerechnet werden. Genau genommen, fallen manchmal weit mehr als 10 zusätzliche Minuten für die Bearbeitung einer jeweiligen Patient*innen – Einheit an.
Siehe Einträge bei Notfallkontakte!